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   AG Geilenkirchen, 25.01.2017 - 10 C 358/16   

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AG Geilenkirchen, 25.01.2017 - 10 C 358/16 (https://dejure.org/2017,3302)
AG Geilenkirchen, Entscheidung vom 25.01.2017 - 10 C 358/16 (https://dejure.org/2017,3302)
AG Geilenkirchen, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 10 C 358/16 (https://dejure.org/2017,3302)
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  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger

    Auszug aus AG Geilenkirchen, 25.01.2017 - 10 C 358/16
    Vielmehr kann sich grundsätzlich eine zunächst unzulässige oder unbegründete Klage erledigen, wenn sie nur später, hämlich im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses, zulässig und begründet war (BGH, NJW 1986, 588, beckonline).
  • BGH, 15.11.2007 - V ZB 72/07

    Streitwert einer Klage auf Herausgabe und bei Erledigung

    Auszug aus AG Geilenkirchen, 25.01.2017 - 10 C 358/16
    Der Streitwert nach der einseitigen Erledigung des Rechtsstreits richtet sich nach den bis dahin angefallenen Gerichts- und Parteikosten (BGH WuM 2008, 35).
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